AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
von Kurt Duller nachfolgend „auf KURtS“ genannt.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB‘s in ihrer zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, „auf KURtS“ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Ein fehlender Widerspruch fremder AGB‘s stellt keine Zustimmung dar.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für alle Anfragen, Angebote und Verträge von und mit „auf KURtS“, Kurt Duller, Reifensteinweg 41a, 97286 Sommerhausen.
Vertragsgegenstand: freiberufliche Dienstleistungen wie:
- Sachverständigen- und Gutachterdienste
- Unterricht und Lotsen- bzw. Lotsenähnliche Dienste
Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragserteilung und insbesondere in der Auftragsbestätigung dargelegte Aufgabe des Dienstleistenden „auf KURtS“ oder der Berichterstattung/Dokumentation hierzu. Als Grund für die Beauftragung
„auf KURtS“ gilt ausschließlich der in der Auftragsbestätigung genannte Zweck. Der Auftraggeber ist mit seiner Anfrage verpflichtet, „auf KURtS“ genaue schriftliche Angaben über die Aufgabe und den Zweck zu machen, bei einer Änderung oder Nachfragen dies „auf KURtS“ schriftlich mitzuteilen.
Für alle von „auf KURtS“ angebotenen und angefragten Dienstleistungen und Services ist eine vorherige Anmeldung in Textform, vorzugsweise per E-Mail erforderlich.
Anzugeben oder rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zuzustellen sind dabei der Name, Kontaktdaten und die Anschrift des Anfragenden bzw./und der Service-/Dienstleistungs-/Unterrichtsteilnehmer - deren Einwilligung wird vorausgesetzt und liegt im Verantwortungsbereich des Anfragenden und Unterlagen wie:
- der Kontaktdaten der Kursteilnehmer sowie bei Minderjährigen zusätzlich das Alter und der/die
Name/n des/der Erziehungsberechtigten nebst deren Einwilligungserklärungen.
- Kontaktdaten (Schiffsführer, Bordtelefonnummer, -E-Mail) und Qualifikationsnachweise
- Schiffsdaten (bei Erfordernis mit den Kopien von Schiffspapieren) und
- Auszüge aus Schiffpapieren, Kartenaufzeichnungen, Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen,
Schriftverkehr, Ladungsunterlagen, Angaben über Reparaturen, Instandsetzungen, Wartungen,
Vorschäden und/ oder verborgene Mängel, sowie Betriebsstunden, und dergleichen bei z. B.
Gerichts- oder Havariegutachten
- Fahrplan zur Abstimmung bei Bordbesuchen
- Benennung einer weisungsempfangsberechtigen und verantwortlichen Person vor Ort
Erfüllt der Auftraggeber die vorstehenden Absätze nicht, so geht die Ausführung des Auftrages auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht „auf KURtS“ ein Mitverschulden vorzuwerfen ist. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und „auf KURtS“ behält sich für diesen Fall das Recht auf die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche vor.
„auf KURtS“ ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, kann aber im eigenen pflichtgemäßem Ermessen Erkundigungen und Nachforschungen vornehmen oder vornehmen lassen, ohne, dass es einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
Auf die geltende Datenschutzerklärung von „auf KURtS“ (veröffentlicht unter www.aufKurts.de) in ihrer aktuellen Form wird verwiesen.
Die für Ihre Anfrage/Anmeldung relevanten Adressdaten von „auf KURtS“ lauten:
„auf KURtS“ Kurt Duller, Reifensteinweg 41a, 97286 Sommerhausen
Mobil: + 49 (0) 171 / 17 77 00 5
E-Mail: info@aufKurts.de
Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte ein Termin bereits belegt sein, kann die Anmeldung auf eine Warteliste gesetzt und der Anfragende über frei werdende Termine informiert werden.
Anfragen und Anmeldung werden nicht durch Angebote, Offerten oder Indikationen, sondern erst nach der Auftragsbestätigung durch „auf KURtS“ verbindlich.
Der Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens wird von „auf KURtS“ nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Präjudiz für die Versicherer und Assekuradeure durchgeführt. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, vor einer Anfrage bei „auf KURtS“ mit seinen Partnern (Versicherern, Assekuradeuren, Anwälten, Banken, Steuerberatern usw). und/oder Prozessgegnern (z.B. bei kontradiktorischen Begutachtungen usw.) einvernehmlich abzuklären, ob „auf KURtS“ beauftragt werden soll.
Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann „auf KURtS“ nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.
Bei Werttaxen, gleich welcher Art, bezieht sich der ermittelte Wert auf den Zustand des Objektes im Zeitpunkt der Erstellung der Werttaxe. Hierbei sind Abweichungen von bis zu 20 % möglich. Der ermittelte Wert ist der technische Wert des Objektes, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Angaben über den (merkanilen) Marktwert oder über die Wirtschaftlichkeit des Objektes sind unverbindlich.
Bei Prüfaufträgen oder Verladekontrollen, ist „auf KURtS“ nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogrammen (z.B. Ladungssicherungs- bzw. Kalkulationsprogramme, technische Hilfsmittel, Durchführungs-vorschriften etc.) oder Sicherheitsvorschriften.
Hinweise, Ratschläge oder Stellungnahmen zu Risiken von „auf KURtS“ sind stets als unverbindlich abgegebene Vorschläge an den Auftraggeber bzw. den weisungs-empfangsberechtigten Befugten zu verstehen, ohne dass damit bei Durchführung einzelner oder aller abgegebener Vorschläge ein erhöhter oder in sonstiger Weise bestimmter Sicherheitsgrad gewährleistet werden kann und soll.
Für alle Ansprüche aus dem Auftrag/Vertrag bleibt der Auftraggeber gegenüber „auf KURtS“, bis zum vollständigen Ausgleich haftbar. Dies gilt auch trotz erfolgter Abtretungs- oder Versicherungserklärungen Dritter.
„auf KURtS“ ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten. „auf KURtS“ kann ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers, für die Durchführung des Auftrages, notwendige Dinge veranlassen:
Durch die Auftragsbestätigung von „auf KURtS“ verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Dieses ist
a) im Falle eines Unterrichts entweder so rechtzeitig auf das unten aufgeführte Konto von „auf KURtS“ zu überweisen, dass der Eingang vor Beginn des Auftrages festgestellt werden kann, oder nach vorheriger Absprache in bar vor Auftragsbeginn zu entrichten;
b) im Falle sonstiger Dienstleistungen sofort nach Rechnungserhalt auf das unten aufgeführte Konto von „auf KURtS“ zu überweisen.
Kosten für Besichtigungen, notwendige Untersuchungen auch durch Dritte, Hinzuziehung von Hilfskräften, Laborversuche, Analysen, Fotos, Skizzen, Trinkgelder, Reise- und Reisenebenkosten bis zu einer Entfernung von 650 km, (ab Erst-Wohnsitz, Sommerhausen oder ab Zweit-Wohnung, Mannheim in der Wahl von „auf KURtS“) oder weitere/zusätzliche erforderliche Maßnahmen, Veranlassungen, Interventionen und Beauftragungen zur Erreichung des beauftragten Zweckes sind vom Auftraggeber, auch ohne vorherige Absprache mit „auf KURtS“, zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von 250,- € im Einzelfall, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 10% der Auftragssumme. Sofern höhere Kosten anfallen, sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen.
„auf KURtS“ verpflichtet sich, Gutachten persönlich zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrages notwendig ist, kann „auf KURtS“ nach eigenem Ermessen Unterstützung durch Dritte heranziehen.
Vorgenannte Kosten erfolgen zu Lasten des Auftraggebers und werden entsprechend aufgegliedert dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Auch bei vorab vereinbarten Pauschalen werden diese Kosten hinzugefügt, es sei denn, sie wurden namentlich benannt und ausdrücklich in der vereinbarten Pauschale mit eingeschlossen.
Damit „auf KURtS“ mit solchen Kosten nicht in Vorlage gehen muss, ist der Auftragnehmer direkter Rechnungsempfänger bei Dritten bzw. wo dies nicht möglich ist, zur entsprechend kurzfristigen A-Kontozahlung/zum Auslagenersatz verpflichtet.
Weitere Sachverständige
Weitere Sachverständige können vom Auftragnehmer nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet und hinzugezogen werden. Dies gilt auch vice versa. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. „auf KURtS“ haftet nicht für Gutachten, Feststellungen oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Teilnehmers
Der Auftraggeber/Teilnehmer ist verpflichtet, alle für „auf KURtS“ notwendigen sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und ohne zusätzlichen Kosten zur Verfügung zu stellen. Er hat „auf KURtS“ bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den sicheren Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist verpflichtet, „auf KURtS“ unverzüglich auf Änderungen oder vorangegangene und/oder bevorstehende Ereignisse hinzuweisen, die für das Sachverständigengutachten oder dessen Erstellung oder den Kurs von Belang sind. Hierzu zählen auch alle Sicherheitshinweise. „auf KURtS“ wird vom Auftraggeber/Teilnehmer ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und Dritten, die für die Erstattung des Gutachtens oder bei prüfungsvorbereitenden Kursen notwendige Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom Auftraggeber/Teilnehmer hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
Terminvereinbarung
„auf KURtS“ hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren Zeit zu stellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind und keine besonderen oder unvorhersehbaren Ereignisse diese verzögern oder unmöglich machen.
Schweigepflicht
„auf KURtS“ ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit verpflichtet, ihm anvertraute persönliche und geschäftliche Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren. „auf KURtS“ ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
Auskunftspflicht
Der Auftraggeber hat das Recht, vom Sachverständigen/„auf KURtS“ Auskünfte darüber zu verlangen, ob das Gutachten termingerecht fertiggestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich werden, sowie über den neuesten Stand des Gutachtens.
Teilnahmevoraussetzungen am Unterricht und gesundheitliche Anforderungen
Bei den durch „auf KURtS“ angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um freiberufliche Dienstleistungen gem. § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG). (Auszug siehe unten)
Bei Kursen/Unterricht bleibt gesundheitliche Verantwortung beim Teilnehmer
Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer/Auftraggeber, dass der Teilnahme an den Unterrichtsangeboten keine körperlichen Beeinträchtigungen, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Bedenken entgegenstehen. Die Teilnehmer/Auftraggeber (ggf. Erziehungsberechtigten) werden ausdrücklich darauf hingewiesen, ggfls. vor der Teilnahme ärztlich prüfen zu lassen, ob das von Ihnen gewählte Angebot für ihren oder den körperlichen und seelischen Gesundheitszustand ihres Schützlings geeignet ist. Jeder Teilnehmer achtet selbständig auf seine Gesundheit und führt nur Übungen im Rahmen seiner körperlichen Möglichkeiten aus. Sicherheitsvorgaben von Kursleitern/„auf KURtS“ oder gesetzliche Vorgaben sind stets zu beachten und einzuhalten.
Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Nutzung von Räumlichkeiten, Angeboten und Ausrüstungen von „auf KURtS“ sowie Räumlichkeiten Dritter, die durch „auf KURtS“ genutzt werden, erfolgt auf eigene Gefahr. Teilnehmer/Auftraggeber sind verpflichtet die Sicherheitsanweisungen zur Kenntnis zu nehmen, umzusetzen und der Kursleitung Folge zu leisten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung und/oder Missachtung von Anweisungen entstehen übernimmt „auf KURtS“ keine Haftung.
„auf KURtS“ haftet für alle Schäden, gleich woraus diese resultieren, maximal nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit, soweit keine weiteren Haftungsbeschränkungen (wie z.B. bei der Lotsenhaftung bestehen). „auf KURtS“ haftet maximal nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung subsidiär (soweit die vorrangig zuständige Haftung des Auftraggebers oder die Haftung seiner Versicherung rechtskräftig die Haftung ablehnt), für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen sind. Das Honorar erhöht sich in diesem Fall um die Kosten der Versicherungsprämien. Der entsprechende Versicherungsschein zum Deckungsumfang, wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Die Haftung gemäß §§ 630a ff. BGB wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Grundsätzlich sind nur Haftungen wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Auftraggeber oder Dritten zu erfassen. Dies gilt auch für Schäden, die „auf KURtS“ bei seinen Vorbereitungen verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für persönliches Eigentum (mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld, etc.) übernimmt „auf KURtS“ keine Haftung. Die Haftung von „auf KURtS“ für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers bzw. seines gesetzlichen Vertreters behoben.
Die Unterrichtsteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Veranstaltungen von „auf KURtS“ trotz sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen kann und dass die Teilnahme auf eigene Verantwortung erfolgt.
Für Schäden, die Teilnehmern/Auftraggebern durch Dritte und/oder andere Teilnehmer entstehen, übernimmt „auf KURtS“ ebenfalls keine Haftung. Die Teilnehmer/Auftraggeber stellen „auf KURtS“ sowie die jeweils anwesende Kursleitung von Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für von Teilnehmern verursachte Schäden frei.
Mit der Anmeldung erkennen Sie an, dass Sie für Schäden aufgrund höherer Gewalt (wie Unwetter, Vandalismus, innere Unruhen, Terrorismus, Krieg usw.), Ihrer eigenen Handlungen im Rahmen des Kurses und deren Folgen selbst verantwortlich sind. Teilnehmer/Auftraggeber haften für die von ihnen verursachten Schäden.
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung eines mangelhaften Kurses/Gutachtens verlangen. Eine Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließlich vertragstypischer Folgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
„auf KURtS“ haftet nicht für nautische Fehler, höhere Gewalt, oder für natürlichen, in der Art eines Gutes begründeten Verderb, Schwund oder Verfall, dessen Beginn oder Ursache direkt oder indirekt mit dem bereits eingetretenen Schadensfall in Verbindung gebracht werden kann, oder bereits vorher begonnen hat. Sollten durch Verzögerungen, unsachgemäße Lagerung oder Behandlungen (z.B. des Havariegutes) während einer Beförderung, eines Transports, eines Umschlages, einer Lagerung, nach einer Bergung oder Rettung aus einer Gefahr, Schäden eintreten, insbesondere auch durch die Einwirkung Dritter ist eine Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
Vor Übergabe eines korrigierten oder nachgebesserten Gutachtens an den Auftraggeber oder eine berechtigte Person ist das ursprüngliche Gutachten „auf KURtS“ zurück zu geben und alle seine digitalen oder analogen Kopien/Ausfertigungen zu vernichten, damit nicht unterschiedliche Versionen in Umlauf geraten oder Verwendung finden können. Für bereits an Dritte weitergeleitete Unterlagen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
Offensichtliche Mängel müssen vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Mangels geltend gemacht werden, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, bei natürlichen Personen spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Sache.
Wird „auf KURtS“ wegen eines Schadens am Schiff, Fahrzeug, Bauwerk oder sonstigen Sachen auf Schadensersatz in Geld erfolgreich in Anspruch genommen, kann er vom Auftraggeber verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird. Wird „auf KURtS“ wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, kann er vom Auftraggeber verlangen, dass dieser sich gemeinsam mit ihm außergerichtlich, erst bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung seiner Mängelansprüche bemüht.
Sollte der Auftraggeber Gutachten, Arbeitsergebnisse oder Unterlagen von „auf KURtS“ an Dritte weitergeben so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, welche aufgrund des Gutachtens, der Arbeitsergebnisse oder der Unterlagen entstehen. Er stellt „auf KURtS“ entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.
Rücktritt, Kündigung und Stornierung
„auf KURtS“ kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
- die vorgesehene Kursleitung aus Gründen, die von ihr nicht zu beeinflussen und/ zu vertreten
sind (z.B. Krankheit, verkehrsbedingt oder Aufgrund Höherer Gewalt) den Kurs nicht durchführen
kann,
- Die Kursräume, welche „auf KURtS“ von Dritten für die Kursdurchführung zur Verfügung gestellt
wurden, aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von „auf KURtS“ liegen, nicht mehr zur Verfü-
gung stehen.
In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 4 Wochen nach Absage des Angebotes zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen „auf KURtS“ sind ausgeschlossen.
Auftraggeber können Ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung von „auf KURtS“ schriftlich (in Textform per E-Mail) bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gebühren einbehalten. Die für die Stornierung relevanten Adressdaten von „auf KURtS“, entsprechen den Daten für die Anmeldung.
Bei späterer Stornierung und/oder Fernbleiben von der Veranstaltung ohne Stornierung ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten, es sei denn, der freigewordene Kurs-/Seminarplatz kann durch einen Ersatzteilnehmer besetzt werden. In diesem Fall wird eine Unkostenpauschale von 50,00 EUR einbehalten, soweit keine höheren Kosten entstanden sind. Eine Stornierung nach Beginn des Angebots ist nicht möglich.
Bricht ein Teilnehmer/Auftraggeber vorzeitig den Kurs ab, wird die Kursgebühr - auch anteilig - nicht zurückerstattet.
„auf KURtS“ weist ausdrücklich darauf hin, dass Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden können, wenn die sicherheitsrelevanten Anweisungen der Veranstaltungsleitung nicht beachtet werden oder ein rücksichtsloses oder beleidigendes Verhalten des Teilnehmers dazu Anlass gibt. Eine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts kann in diesem Fall nicht verlangt werden
Eine Kündigung des Sachverständigenvertrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn „auf KURtS“ in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegende Verpflichtungen verstößt.
Als wichtiger Kündigungsgrund gilt für „auf KURtS“ unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder „auf KURtS“ keinen Zugang oder die erforderlichen Unterlagen nicht verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber „auf KURtS“ in seiner Arbeit behindert oder zu beeinflussen versucht oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung von „auf KURtS“ nicht ändert. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den „auf KURtS“ nicht zu vertreten hat, behält „auf KURtS“ den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.
Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 50% des Honorars für von „auf KURtS“ noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
Schutz der Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte
Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Der Sachverständige/„auf KURtS“ hat an dem von ihm erstellten Gutachten oder dem Bericht oder an den Ergebnissen seiner Tätigkeit ein Urheberrecht.
Das Fotografieren und Filmen sowie die Anfertigung von Tonaufzeichnungen und jede Art analoger und digitaler Aufzeichnungen oder Speicherung sind in den Angeboten und Kursen nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes bzw. verwendetes Lehrmaterial (Präsentationen, Kopien, Bücher, etc.) darf in keiner Weise vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
Film- oder Fotoaufnahmen von Teilnehmern durch Kursleiter oder „auf KURtS“ erfolgen nur nach schriftlicher Einverständniserklärung mit angegebenem Verwendungszweck, welche auch im Nachhinein widerrufen werden kann.
Minderjährige Teilnehmer
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für das Bestehen der Teilnahmevoraussetzungen und gesundheitlichen Anforderungen (siehe oben). Der Kursleiter /„auf KURtS“ muss mit der Anmeldung über etwaige gesundheitliche Einschränkungen (Allergien, Diabetes etc.) und/oder der notwendigen Einnahme von Medikamenten informiert werden.
Bei Minderjährigen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer/n von dieser/diesem beauftragten Erwachsenen, ist der Kursleiter/„auf KURtS“ von der Aufsichtspflicht entbunden. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei der erwachsenen Begleitung. Dies gilt auch für die Betreuer einer Gruppe (Ausbilder, Vorgesetzte, Lehrer, Gruppenleiter etc.), die selbst an der Veranstaltung teilnehmen.
Bei Minderjährigen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder von diesen/diesem beauftragten Erwachsenen, übernimmt „auf KURtS“ die Aufsicht ausschließlich für die Dauer des Kurses.
Bei der Teilnahme von Gruppen, versichert der Betreuer/Leiter, dass die Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten vorliegen.
Vergütung "auf KURtS"
Grundlage für die Vergütung sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB, die entsprechenden Bestimmungen in diesen AGB‘s, sowie die getroffenen und bestätigten Vereinbarungen des Vertrages.
Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Bei mehreren offenen Rechnungen ist „auf KURtS“ berechtigt zu bestimmen, auf welche Schuld die Zahlung getilgt wird.
Sollten Tatsachen bekannt werden, aus denen sich die Kreditunwürdigkeit des Auftraggebers ergeben kann, ist „auf KURtS“ berechtigt, Vorschüsse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
„auf KURtS“ kann Voraus- oder Abschlagszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist nach ordnungsgemäßem Ermessen von „auf KURtS“ zu bestimmen.
„auf KURtS“ ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
Für alle entstandenen Aufwendungen, welche für die Erbringung der Dienstleistung oder die Erstellung des Gutachtens notwendig sind hat „auf KURtS“ einen Anspruch darauf, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Das volle Honorar/die vollständige Kursgebühr wird mit Bereitschaft zur Überreichung des Sachverständigengutachtens oder der Bekanntgabe des Auftragsergebnisses an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person bzw. dem Erhalt einer Kursanmeldebestätigung fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
Die Gebührenrechnung des Dienstleisters/„auf KURtS“ kann entweder nach dem Objektwert fest vereinbart werden oder richtet sich nach den in der aktuellen Honorarliste des Sachverständigen/„auf KURtS“ aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätze jeweils nach dem erbrachten Zeitaufwand.
Als Stundensätze für jede angefangene Zeitstunde (jeweils auch für notwendige Fahrtzeiten oder Wartezeiten) gelten:
Auszug Honorarliste „auf KURtS“ (Stand 01.07.2019)
Es gelten für angefangene Stunden:
für Dienstleistungen/„auf KURtS“ 150,00 €/Std und
für eingesetzte Hilfskräfte 80,00 €/Std.
Für gefahrene km jeweils 1,00 €/km
Für Unterricht gelten die gleichen Stundenhonorare, soweit keine pauschalen Kursgebühren vereinbart wurden.
Für Lotsendienste und lotsendienstähnliche Tätigkeiten können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Bitte erfragen Sie vorab Ihr individuelles Angebot.
Abgestimmte individuelle Angebote, Rabatte und Pauschalpreise verlieren (auch im Nachhinein) ihre Gültigkeit, wenn die eigens mit dem Angebot/Pauschalpreis vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird. In diesem Fall gelten die in der aktuell gültigen Honorarliste „auf KURtS“ gelisteten Honorare.
Im Übrigen wird die Honorarvergütung „auf KURtS“ wie Kosten für eine Gutachtenerstellung geschuldet. Sollte „auf KURtS“, auch nach Beendigung seiner Tätigkeit, vor Dritten, auch vor Behörden oder Gerichten weitere Tätigkeiten erbringen müssen (auch als Zeuge), wird der Stunden- und Verrechnungssatz ebenfalls für diese Tätigkeit vom Auftraggeber geschuldet selbst wenn sie nicht unmittelbar durch den Auftraggeber veranlasst ist. Sonstige erhaltene Leistungen Dritter, wie etwa Zeugenentschädigungen werden zugunsten des Auftraggebers angerechnet.
Im Einzelfall kann „auf KURtS“ auch die vereinbarten Honorare bis zu 30% überschreiten, wenn von ihm nur Teilleistungen gefordert werden; es eines umfangreichen Literaturstudiums, eingehender Berechnungen oder Recherchen bedarf, oder ein besonderer Einsatz des Sachverständigen gefordert wird (z.B. Arbeit an Sonn- oder Feiertagen, aufgrund Eilbedürftigkeit). Die Leistungen des Sachverständigen, sowie Auslagen, die der Sachverständige in Rechnung stellt, unterliegen der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
Zahlungen und Verzug
Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit der mitgeteilten Bereitschaft zur Übergabe des Auftragsergebnisses/Gutachtens fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechten Bezahlungen der Rechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der „auf KURtS“ durch den Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist „auf KURtS“ befugt, die Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen und gewährte Angebote, Rabatte oder Pauschalpreise zu streichen (siehe Honorarliste).
„auf KURtS“ kommt nur in Verzug, wenn er die Lieferverzögerung des Gutachtens oder seines Arbeitsergebnisses zu vertreten hat. Bei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt Lieferverzug nicht ein. Die Ablieferungsfrist verlängert sich entsprechend und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Wird durch solche Hindernisse „auf KURtS“ die Leistungserbringung oder die Erstattung des Gutachtens völlig unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Auch in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nicht zu.
Gegen Ansprüche von „auf KURtS“ kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.
Ergänzende Besonderheiten für freiberufliche Lotsen-/Schiffsführertätigkeiten
im Geltungsbereich des Rheinschifferpatentes (Mannheim – Offenes Meer)
Unbeschadet des Rechts eines jeden Inhabers eines Rheinschifferpatents, ein Schiff auf dem Rhein zu führen oder den Schiffsführer bei der Führung des Schiffes zu unterstützen, darf sich zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen nur der Inhaber eines Lotsenpatents als Lotse (pilote patente) bezeichnen.
Diese Regelung gilt nicht für den übrigen Rhein von Mannheim – Offene Meer und andere Bundeswasserstraßen für welche „auf KURtS“ über das erforderliche Große Patent verfügt. Um den Vorgaben des ersten Absatzes zu genügen und die Formulierung zu vereinfachen wird auch im Nachfolgenden auf die Lotsenbezeichnung verzichtet und die Bezeichnung „auf KURtS“ verwendet.
Die Beauftragung und Annahme von „auf KURtS“ ist in jedem Falle freiwillig.
Der Schiffsführer/Kapitän bleibt auch dann verantwortlich, wenn er selbständige Anordnungen „auf KURtS“ hinsichtlich der Führung des Schiffes wünscht oder zulässt. Als ausdrückliches Verlangen gilt auch die Mitteilung
a) des Schiffseigners, dass kein Besatzungsmitglied über das erforderliche Schifferpatent verfügt oder
b) des Schiffsführers, dass er für die zu befahrende Strecke kein Schifferpatent besitzt. „auf KURtS“ wird in diesen Fällen zum verantwortlichen Schiffsführer im Sinne der Schifffahrtpolizeiverordnung ohne im arbeitsrechtlichen Sinne Mitglied der Besatzung zu werden.
„auf KURtS“ ist von allen eventuellen Forderungen von Sozialversicherungen (wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege und Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft) freizustellen. Diesen Versicherungen bleibt/bleiben der Auftraggeber, der Schiffseigentümer und/oder der Schiffsausrüster gesamtschuldnerisch verantwortlich.
„auf KURtS“ ist Berater des Schiffsführers (s. § 14 Abs. 1 RheinLotsO). Auf ausdrückliches Verlangen des Schiffsführers oder Schiffseigners hat „auf KURtS“ den Befehl über die Mannschaft und das Steuerruder zu übernehmen (s. § 14 Abs. 3 RheinLotsO).
Binnen- und Seeschiffe unterhalten in der Regel umfassende Versicherungsdeckung gegen Haftpflichtrisiken (u. a. die P&I-Deckung, die T&H-Versicherung, die Kasko-Versicherung und die Umwelt- und Wrackbeseitungsversicherungen).
Diese Versicherungen umfassen auch das Verschulden der an Bord der Schiffe für den Reeder oder Ausrüster tätigen Personen. Hierzu zählen in Deutschland – wie in allen schifffahrtstreibenden Nationen – auch die See- und Binnenlotsen, ohne dass diese der Besatzung des Schiffes zugerechnet werden (vgl. §§ 478, 480 HGB; § 3 BSchG). Haftpflichtversicherungen zu vertretbaren Prämien für die Lotsen wären nicht darstellbar und müssten ohnehin auf die Dienstleistungen umgelegt werden.
Der Lotse ebenso „auf KURtS“ soll sich unbelastet auf seine schwierigen Aufgaben konzentrieren können. Persönliche Sorgen im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes sind einem zuverlässigen und belastbaren Lotsen-/Schiffsführerwesen und damit der Verkehrssicherheit abträglich. Folglich besteht mit der Haftpflichtdeckung des Reeders oder Schiffseigners grundsätzlich ausreichender Versicherungsschutz - auch für den Lotsen. See- und Binnenlotsentätigkeiten können vollumfänglich nicht in die Haftung genommen werden, denn Entscheidungsträger, die an Bord der Schiffe in gefahrvollen Situationen und unter erheblicher Stressbelastung ihr Möglichstes geben, können nicht in Regress genommen werden, selbst wenn ein Manöver fehlschlägt (dies gilt ebenfalls für grobe Fahrlässigkeit wie Vorsatz).
Der Lotse übt seit jeher eine selbständige Tätigkeit aus (BGH, Urteil vom 28. September 1972 – II ZR 6/71, BGHZ 59, 242, 247 f.; vgl. auch § 21 Abs. 1 SeelotsG). Weder durch die Eintragung des Lotsen in das Bordbuch noch durch die vom Gesetz in bestimmten Fällen vorgesehene Pflicht zur Übernahme von Befehl und Ruder (§ 14 Abs. 3 Rhein LotsO) wird der Lotse zum Teil der Besatzung und damit zum Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlich Beschäftigten (BGH, aaO). Er wird beauftragt, um die mit der entsprechenden Schifffahrtsstrecke verbundenen Schadensrisiken zu begrenzen. Die Schadensrisiken, denen er sich (und andere) bei Ausübung seiner Lotsentätigkeit aussetzt, werden im Hinblick auf seine Eigenverantwortlichkeit wesentlich durch ihn selbst mitbestimmt. Lotsen sind in der Binnenschifffahrt insbesondere auf dem Oberrhein tätig. Lotsen werden häufig zusätzlich zur Stammbesatzung an Bord genommen, etwa weil der Stammschiffsführer nicht über das erforderliche Streckenpatent verfügt.
Sofern diese Haftungsbeschränkungen nicht (mehr) greifen, gelten summenmäßige Haftungsbeschränkungen für Sachschäden und für Personenschäden gemäß CLNI.
Sobald diese vereinbarten Haftungsbeschränkungen nicht mehr rechtswirksam sind, gelten die rechtswirksamen Haftungsbeschränkungen, welche dem vorgenannten Haftungsbeschränkungen am nächsten kommen.
Sollten für die Ansprüche Dritter nach den Grundsätzen der unerlaubten Handlung Lotsen/„auf KURtS“ für einfache Fahrlässigkeit haften, bestehen im Verhältnis zum jeweiligen Auftraggeber Ausgleichsansprüche, soweit dieser adjektizisch für dasselbe Ereignis haftet und dem Lotsen/„auf KURtS“ Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht zur Last fallen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ort der Erfüllung ist unabhängig vom Leistungsort, immer der Wohn- und Geschäftssitz von „auf KURtS“, dies ist, soweit zulässigerweise vereinbar, auch der Gerichtsstand. Gerichtsstand ist Würzburg.
Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Im Falle, dass eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftige in ihm aufgenommene Bestimmung aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Regelungen teilweise oder vollständig unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen können durch solche ersetzt oder ergänzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig oder sinngemäß notwendig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung. Änderungen oder Ergänzungen, Nebenabreden etc., haben schriftlich zu erfolgen, wobei auch diese Bestimmungen nur schriftlich abänderbar sind.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher-Verträge,
die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)
Die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) ist am 13.Juni 2014 in Kraft getreten. Dem Verbraucher steht wie bisher bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Als Fernabsatzvertrag sind alle Verträge anzusehen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Rundfunk und Telemedien. Seit dem 13. Juni 2014 können Verbraucher auch Haustürgeschäfte per Widerruf rückgängig machen, selbst wenn dieser z.B. den Besuch eines Dienstleisters/Sachverständigen in dessen Räumen oder einen Dienstleister/Sachverständigen im Rahmen einer Orts-/Schiffsbesichtigung ausdrücklich bestellt hat.
„auf KURtS“ hat in solchen Fällen eine Widerrufsbelehrung (siehe nachfolgend Widerrufsrecht) vorzuhalten, da in den meisten Fällen die Beauftragung bzw. der Vertragsschluss außerhalb der eigenen Geschäftsräume erfolgt.
Widerrufsrecht
Für Verbraucher gilt folgendes Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie „auf KURtS“, Kurt Duller, Reifensteinweg 41a, 97286 Sommerhausen
Mobil: + 49 (0) 171 – 17 77 00 5
E-Mail: info@aufKurts.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das angefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat „auf KURtS“ Ihnen alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags zugegangen ist.
Für diese Rückzahlung bemüht sich der Sachverständige/„auf KURtS“, dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie „auf KURtS“ einen angemessenen Betrag, gemäß der aktuell gültigen „auf KURtS“ (siehe www.aufKurts.de) AGB’s zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie „auf KURtS“ von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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Einwilligungserklärung zum sofortigen Tätigwerden
Erklärungen des Verbrauchers:
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Name, Vorname, Firmierung
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Straße, Hausnummer, Länderkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Land
Ich bestätige, dass ich folgende Dokumente erhalten habe:
– Auftragsbestätigung/Vertrag und AGB
– Widerrufsbelehrung
– Widerrufsformular
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Datum und Unterschrift des Verbrauchers
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Kurt Duller/„auf KURtS“ vor Ende der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch „auf KURtS“ mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).
Ja / Nein (bitte unrichtiges wegstreichen)
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Datum und Unterschrift des Verbrauchers
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Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
„auf KURtS“ - Kurt Duller, Reifensteinweg 41a, 97286 Sommerhausen
M.: + 49 (0) 171 – 17 77 00 5
E-Mail: info@aufKurts.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir
…………………………………………………………………………………………………………………
Name, Vorname, Firmierung des Verbrauchers
…………………………………………………………………………………………………………………
Straße, Hausnummer, Länderkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Land des Verbrauchers
den von mir/uns am ………………………..
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Auftragsbeschreibung und -nummer/„auf KURtS“
…………………………………………………………………………………………………………………
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Unzutreffendes bitte streichen.
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Datenschutz
Adressen und persönliche Daten werden für eine schnelle und möglichst fehlerfreie Bearbeitung in der EDV gespeichert.
Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des aktuellen Datenschutzgesetzes.
Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung ist „auf KURtS“ berechtigt einen Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorzunehmen.
„auf KURtS“ wird die Kundendaten nicht über den vorbenannten und geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
Freiberufler Definition und Steuerpflicht
gem. § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG)
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
2. Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind;
3. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied;
4. Einkünfte, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteht, als Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts-
oder Gemeinschaftszwecks erzielt, wenn der Anspruch auf die Vergütung unter der Voraussetzung eingeräumt worden ist, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben; § 15 Absatz 3 ist nicht anzuwenden.
(2) Einkünfte nach Absatz 1 sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt.
(3) 1Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens oder eines selbständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. 2§ 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(4) 1§ 13 Absatz 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im Veranlagungszeitraum 1986 zu einem der selbständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen gehört hat. 2§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 1a, Absatz 2 Satz 2 und 3, §§ 15a und 15b sind entsprechend anzuwenden.
Fußnote (+++ § 18: Zur Anwendung vgl. § 52 Abs. 30b F. 2011-12-07, 34b +++)
Mit der Anfrage/Anmeldung gelten diese AGB’s ausdrücklich als akzeptiert.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde hier auf die gleichzeitige Verwendung der weiblichen, männlichen und sonstigen Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Menschen.
Danke für Ihr Verständnis.
Kurt Duller